MSG Einkaufsbedingungen

1.        Maßgebende Bedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und MSG richten sich nach diesen Bedingungen. Die allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferanten oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Zusatz zu den MSG - Einkaufsbedingungen bestätigt werden. Schriftliche Zusatzvereinbarungen haben grundsätzlich keinen allgemeingültigen Charakter. Die Anwendung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

2.        Preise

Die in der MSG-Bestellung genannten und vom Lieferanten bestätigten Preise sind, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gültig. Die Preise verstehen sich netto, sind Festpreise und gelten frei der von uns benannten Empfangsstelle.

 

3.        Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung hat unverzüglich nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert unter Angabe unserer Bestellnummer zu erfolgen.

Maßgebend für die Berechnung sind die von unserem Wareneingang ermittelten Stückzahlen und Gewichte. Nicht ordnungsgemäß erstellte Rechnungen gelten als nicht erteilt.

 

4.        Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach Wahl von MSG innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto.

Die Zahlungsfrist läuft ab Eingang der Rechnung, frühestens aber ab Eingang der Lieferung. Die Wahl der Zahlungsart bleibt ausdrücklich MSG vorbehalten.

Der Lieferant darf nur mit der schriftlichen Zustimmung von MSG seine Forderungen an Dritte abtreten oder von Dritten einziehen lassen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.

 

5.        Versand

Allen Sendungen ist ein Lieferschein mit Angabe unserer Bestelldaten sowie Sach- und Chargenbezeichnungen des gelieferten Materials mit exakter Mengenangabe beizufügen. Bei Teillieferungen ist die noch zu liefernde Restmenge anzugeben.

 

6.        Liefertermine und –fristen

Die in der Bestellung angegebenen Lieferfristen und –termine  sind verbindlich (siehe auch Lieferfreigabe Ziffer 7.1) und verstehen sich eintreffend an der von uns benannten Empfangsstelle.

 

7.        Liefereinteilungen

7.1.    Lieferfreigabe
Die Termine und Mengen gelten als Bestellung. Die Termine sind Eintrefftermine.

7.2.    Materialfreigabe
Die Termine und Mengen berechtigen zur Vormaterialdisposition.

7.3. Vorschau
Die Termine und Mengen haben unverbindlichen Informationscharakter.

 

8.        Lieferverzug

Im Falle des Lieferverzuges stehen MSG die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist MSG berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangt MSG Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Unsere nachfolgenden  Liefereinteilungen weisen ggf. auf entsprechende Rückstandsmengen hin.

 

9.        Qualität

Der Lieferant garantiert, dass seine Produkte die vereinbarte Beschaffenheit haben, insbesondere die vom Besteller geforderten Spezifikationen enthalten, den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechen.

Änderungen und Abweichungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung.

 

10.     Mängelanzeige

MSG prüft die Ware bei Erhalt unverzüglich auf  Identität und Quantität sowie auf offensichtliche Mängel (wie z. B. äußerlich erkennbare Transportschäden) und rügt diese unverzüglich. Jedwede andere Mängel werden unverzüglich nach ihrer späteren Entdeckung gerügt.

 

Gewährleistung

Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jeden Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Lieferant in Verzug ist.

Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB eingreifen.

 

11.      Produkthaftung

Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, MSG insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von MSG durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahmen geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

 

12.     Schutzrechte

Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen ergeben. Der Lieferant stellt MSG und unsere Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.

13.        Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge

(1) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

 

(2) Wird für die Herstellung der an MSG zu liefernden Ware ein Werkzeug benötigt, so überträgt der Lieferant das Eigentum an diesem Werkzeug auf MSG mit Erstellung des Werkzeugs (Lieferant gleich Werkzeugbauer) oder mit Erlangung des Besitzes (Lieferant bezieht das Werkzeug bei einem Dritten).

 

Alternative:

so überträgt der Lieferant das Eigentum an diesem Werkzeug zum Zeitpunkt der Bezahlung durch MSG.

 

Die Übergabe des im Besitz des Lieferanten befindlichen Werkzeugs wird dadurch ersetzt, dass der Lieferant sich verpflichtet, das Werkzeug für MSG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unentgeltlich zu verwahren. Der Lieferant darf das Werkzeug ausschließlich für die Herstellung der von MSG bestellten Waren einsetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, dieses Werkzeug zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an diesem Werkzeug etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.

 

(3) Soweit die uns zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht  bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.

 

14.        Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.

 

15.        Allgemeine Bestimmungen

Bei Vorliegen eines besonderen Rücktrittsgrundes ist MSG für den nicht erfüllten Teil zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

Vom Vorliegen eines besonderen Rücktrittsgrundes ist insbesondere auszugehen, wenn über das Vermögen des Lieferanten ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, die Eröffnung beantragt oder mangels Masse abgewiesen wurde. Soweit beim Lieferanten bereits Voraussetzungen für  einen entsprechenden Eröffnungsgrund gegeben sind, vor allem von seiner Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, berechtigt auch dies zum Rücktritt.

Erfolgt eine Übernahme des Lieferanten durch Konkurrenten von MSG, so berechtigt auch dies den Besteller zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.

 

Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

Auf diese Einkaufsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Lieferanten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

16.        Datenschutz

Der Lieferant ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

 

 

Unsere Einkaufsbedingungen können Sie sich hier herunterladen

 

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